www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2014/02/23/verhinderte-zwangsraeumung-von-kalle.html
Für den 20. Februar war eine Zwangsräumung bei Kalle Gerigk angekündigt,
außerdem eine zeitgleich stattfindenden Versammlung vor und im Haus,
um den Gerichtsvollzieher
an der Zustellung zu hindern. Mein Versuch, im Rahmen des Foto-Wettbewerbs Dein Mülheim
auf die Aktion hinzuweisen ist
leider an der Zensur gescheitert.
Mich hat besonders interessiert, ob und in welcher Form es durch die Kölner Polizei zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz kommen würde. Erfreulicherweise sind mir keine Verstöße aufgefallen, nach ein paar eher halbherzigen Ansätzen des Gerichtsvollziehers, die Wohnung von Kalle mit Polizeischutz zu erreichen, wurde die Räumung bereits am Vormittag abgesagt – zumindest für den Donnerstag.
Zu den Hintergründen der Räumung siehe den Bericht des Veranstalters sowie den Pressespiegel.
Die Versammlung wurde durch die Polizei weder formal, noch tatsächlich aufgelöst, Versuche die Sitzblockade zu räumen waren nicht erkennbar. Ein Großteil der mit etwa vierzig Bussen angereisten Polizisten lies sich nicht im unmittelbaren Umfeld der Versammlung blicken, die mitgeführten Zäune wurden nicht abgeladen und aufgebaut.
Auch Polizei-Kameras wurden nicht gegen die Demonstranten eingesetzt, die zwei Fahrzeuge mit Dachkameras und (mindestens) eine Handkamera blieben die gesamte Zeit über auf einem ausreichend von der Versammlung entfernen Parkplatz.
Die Fotografie der Kameras wurde zwar durch einen Polizisten als konspiratives
Schleichen um die Fahrzeuge
gewertet und ich wurde gebeten, selbiges zu unterlassen
und die Fotografie der jeweiligen Fahrzeug-Besatzung anzukündigen, tatsächlich
bei der Fotografie behindert
wurde ich aber nicht.
Eine der Fahrzeug-Kameras war aufgerichtet, laut Polizist am Fahrzeug zu Testzwecken. Auskunftsfreudige Polizisten habe ich leider keine angetroffen.
Die Fotos können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich hiermit alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.