www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2013/06/26/auflagen-bei-der-fotografie-von-polizei-kameras.html
Am 2013-06-22 wollte ich als Beobachter an der Demonstration
Gegen hohe Mieten und Wohnungsmangel
teilnehmen, die jedoch auf der Auftakt-Kundgebung wegen einer
Großdemo anlässlich der Proteste in der Türkei abgesagt wurde.
Siehe dazu auch den Bericht des Veranstalters, aus dem leider nicht
hervorgeht, dass die Demonstration durch die Polizei aus Sicherheitsgründen
untersagt wurde.
Auf der Kundgebung habe ich das jedenfalls so verstanden.
Beim Fotografieren einer deaktivierten Fahrzeug-Kamera wurde ich durch die Polizei behindert:
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: poststelle.koeln@polizei.nrw.de Subject: Auflagen bei der Fotografie von Polizei-Kameras Date: Wed, 26 Jun 2013 11:50:39 +0200 Sehr geehrte Damen und Herren, am vergangenen Samstag wollte ich am Hahnentor als Beobachter der Auftaktkundgebung zur Demo "Gegen hohe Mieten und Wohnungsmangel" eine Überwachungskamera auf einem geparkten Polizeiauto aus der Nähe (ca. 1 Meter Entfernung) fotografieren. Dies wurde mir durch die Polizistin am Fahrzeug untersagt, im Laufe der Diskussion wurden meine Personalien aufgenommen sowie ein Platzverweis in Aussicht gestellt. Ihr Vorgesetzte sah die Fotografie der Polizei-Kamera etwas entspannter und genehmigte immerhin die Fotografie aus 2 Meter Entfernung. An diese Auflage habe ich mich einmalig und ohne Anerkennung einer Verpflichtung gehalten. Ich gehe davon aus, dass die Polizei in Köln auch zukünftig Kameras auf Demonstrationen oder im Rahmen anderer Einsätze mitführen wird und beabsichtige diese auch zukünftig aus der Nähe zu fotografieren. Dabei möchte ich nicht erneut durch die Polizei behindert werden. Zur Rechtslage verweise ich auf die Urteilssammlung der Initiative "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz": | Aufgrund dieser nun ausgeurteilten Rechtslage hat die Polizei | grundsätzlich von der Rechtstreue von BeobachterInnen auszugehen. | D.h. gegen BeobachterInnen, die | | - Polizeimaßnahmen nicht behindern | - Aufnahmen von PolizeibeamtInnen lediglich in einer Form veröffentlichen, | in der die BeamtInnen nicht identifizierbar sind | - Unverpixelte Beweisaufnahmen nur an Polizeiopfer bzw. deren Rechtsbeistand | oder Ermittlungsbehörden weitergeben | | hat die Polizei rechtlich keine Handhabe. Diese ist auch nicht nötig, | denn wenn die Polizei sich an die Gesetze hält, hat sie auch keine | juristischen Sanktionen zu befürchten. http://www.buerger-beobachten-polizei.de/index.php/beobachter-rechtlicher-status Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie mich zukünftig in vergleichbaren Situationen auch ohne längere Verhandlungen zur Erstellung von Fotos für wenige Minuten in die Nähe von Polizei-Fahrzeugen kommen lassen werden. Selbstverständlich werde ich beim Fotografieren keine Polizeimaßnahmen behindern und Gesichter von Polizistinnen und Polizisten auch weiterhin vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Frankfurter Str. 68 51065 Köln
Das Beschwerdemanagement hat den Eingang am 2013-06-26 bestätigt.
Die Bearbeitung sollte ursprünglich bis zu vier Wochen dauern,
am 2013-07-23 wurde ich jedoch darüber informiert, dass die angegebene
Bearbeitungszeit aufgrund der Urlaubszeit
nicht eingehalten werden wird.
Die Antwort sollte bis spätestens zum 2013-08-07 erfolgen und traf dann auch
tatsächlich Anfang August ein.
Die Beschwerde wurde – Überraschung – abgelehnt,
laut Schreiben scheint die Polizei Wuppertal den Sachverhalt
anders als ich in
Erinnerung zu haben. Leider bleibt die Polizei bei den Entfernungsangaben
eher vage, unterstellt mir aber eine extreme Distanzunterschreitung
,
die aus Eigensicherheitsgründen
zu unterbinden war. Vor Ort wurde das leider nicht
so gesagt, sondern als wesentlicher Grund für die Auflage festgestellt, dass ich die Kamera
gar nicht aufnehmen müsse. Formal korrekt, aber irrelevant.
Unschön finde ich weiterhin, dass zwar die Auflagen erteilende Polizistin mit Name und Amtsbezeichnung genannt wird, der aus meiner Sicht letztlich verantwortliche Vorgesetzte aber nicht mal erwähnt wird. Aus dem Schreiben wird außerdem nicht klar, wer es überhaupt in welcher Position geschrieben hat. Unterschrieben ist es mit einem Nachnamen, der nicht zum Namen am Seitenrand passt und bei beiden Namen fehlt Vorname und Amtsbezeichnung.
Immerhin wird im Schreiben aber nicht bestritten, dass Detailaufnahmen von Polizeifahrzeugen grundsätzlich erlaubt sind.
Zukünftig werde ich stärker darauf bestehen, dass mir erteilte Auflagen schriftlich gegeben werden um derartige Missverständnisse zu vermeiden. Bei den Auflagen zur Fotografie hat es leider nicht geklappt und auch der angedrohte Platzverweis sollte nur mündlich erteilt und auch auf Nachfrage nicht schriftlich gegeben werden.