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Gottesdienstliche Zwecke: Warum ich keine Rundfunkgebühren zahle

Glaubst Du an den lieben Gott?
Oder an Guevara?
Ich glaube an die Deutsche Bank
denn die zahlt aus in bar

Marius Müller-Westernhagen - Mit Pfefferminz bin ich dein Prinz

Als Kind bin ich ohne Fernseher aber mit Radio aufgewachsen und habe gerne den Deutschlandfunk gehört.

Öffentlich-rechtlichen Rundfunk halte ich grundsätzlich für eine gute Idee, die Implementierung in Deutschland aber für mangelhaft.

Unter anderen missfällt mir:

Die Liste ließe sich sicher fortsetzen.

Unter den derzeitigen Bedingungen lehne ich es jedenfalls ab, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen und fühle mich dazu auch nicht verpflichtet.

Diese Seite dokumentiert meine Widersprüche, da ich gelegentlich danach gefragt werde.

Widersprüchliches

Die Schreiben vom sogenannten Beitragsservice habe ich leider nicht digital vorliegen und bin noch nicht dazu gekommen, die Papier-Versionen zu suchen um sie zu scannen (falls ich sie noch nicht entsorgt haben sollte).

Hier daher vorerst nur meine Schreiben.

Vor 2015 habe ich überwiegend in Wohngemeinschaften gewohnt und vermutlich daher keine Festsetzungsbescheide erhalten.

Widerspruch 1

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

                                                 Köln, 2015-03-10
     
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem von Ihnen als "Festsetzungsbescheid"
bezeichnetem Schreiben vom 2015-03-02 (Ihr Zeichen:
Beitragsnummer 592660767).

Aus dem Schreiben geht weder hervor, wie sich der aus Ihrer
Sicht von mir geschuldete Betrag zusammensetzt, noch welche
natürliche Person das Schreiben verfasst und den Inhalt geprüft
hat. Bereits die formellen Anforderungen an einen Bescheid werden
also nicht erfüllt.

Wie dem auch sei: Bei der Anschrift, an die Ihr Schreiben gerichtet
ist, handelt es sich um eine gottesdienstlichen Zwecken gewidmete
Betriebsstätte für die nach RBStV § 5 (5) keine Rundfunkgebühr zu
entrichten ist. Die Widmung erfolgte bereits kurz nach der Anmiete,
erstreckt sich also über den gesamten von Ihnen genannten Zeitraum.

Eine beitragsfreie Anmeldung ist bisher nicht erfolgt, da ich davon
ausgegangen bin, dass sich die Anzeigepflicht in RBStV § 8 (1) nur
auf beitragspflichtige Betriebsstätten bezieht.

Sollten Sie diese Ansicht nicht teilen, lassen Sie es mich bitte
wissen und übersenden Sie mir ein passendes Anzeige-Formular.

Bitte schicken Sie mir außerdem einen vollständigen Abzug
aller bei Ihnen über mich gespeicherten Informationen sowie
die verwendeten Quellen zur Erhebung.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln

Widerspruch 2

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


                                                  Köln, 2015-04-20 (sic)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem von Ihnen als "Festsetzungsbescheid"
bezeichnetem Schreiben vom 2016-04-01 (Ihr Zeichen:
Beitragsnummer 592660767), das hier am 2016-04-09 eintraf.

Aus dem Schreiben geht weder hervor, wie sich der aus Ihrer
Sicht von mir geschuldete Betrag zusammensetzt, noch welche
natürliche Person das Schreiben verfasst und den Inhalt geprüft
hat. Bereits die formellen Anforderungen an einen Bescheid werden
also nicht erfüllt.

Wie dem auch sei: Bei der Anschrift, an die Ihr Schreiben gerichtet
ist, handelt es sich um eine gottesdienstlichen Zwecken gewidmete
Betriebsstätte für die nach RBStV § 5 (5) keine Rundfunkgebühr zu
entrichten ist. Die Widmung erfolgte bereits kurz nach der Anmiete,
erstreckt sich also über den gesamten von Ihnen genannten Zeitraum.

Eine beitragsfreie Anmeldung ist bisher nicht erfolgt, da ich davon
ausgegangen bin, dass sich die Anzeigepflicht in RBStV § 8 (1) nur
auf beitragspflichtige Betriebsstätten bezieht.

Sollten Sie diese Ansicht nicht teilen, lassen Sie es mich bitte
wissen und übersenden Sie mir ein passendes Anzeige-Formular.

Bitte schicken Sie mir außerdem einen vollständigen Abzug
aller bei Ihnen über mich gespeicherten Informationen sowie
die verwendeten Quellen zur Erhebung.

Ich weise darauf hin, dass ich Sie dazu bereits vor über einem Jahr
in meinem Schreiben vom 2015-03-10 aufgefordert habe.
Bitte kommen Sie der Aufforderung bis zum 2016-05-20 nach.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln

Widerspruch 3

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

                                                      Köln, 2016-08-01

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem von Ihnen als "Festsetzungsbescheid"
bezeichnetem Schreiben vom 2016-07-01 (Ihr Zeichen: Beitragsnummer
592660 767), das hier am 2016-07-11 eintraf.

Aus dem Schreiben geht weder hervor, wie sich der aus Ihrer Sicht von
mir geschuldete Betrag zusammensetzt, noch welche natürliche Person
das Schreiben verfasst und den Inhalt geprüft hat. Bereits die
formellen Anforderungen an einen Bescheid werden also nicht erfüllt.

Wie dem auch sei: Bei der Anschrift, an die Ihr Schreiben gerichtet ist,
handelt es sich um eine gottesdienstlichen Zwecken gewidmete Betriebsstätte
für die nach RBStV § 5 (5) keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.
Die Widmung erfolgte bereits kurz nach der Anmiete, erstreckt sich
also über den gesamten von Ihnen genannten Zeitraum.

Eine beitragsfreie Anmeldung ist bisher nicht erfolgt, da ich davon
ausgegangen bin, dass sich die Anzeigepflicht in RBStV § 8 (1) nur auf
beitragspflichtige Betriebsstätten bezieht.

Sollten Sie diese Ansicht nicht teilen, lassen Sie es mich bitte
wissen und übersenden Sie mir ein passendes Anzeige-Formular.

Bitte schicken Sie mir außerdem einen vollständigen Abzug aller bei
Ihnen über mich gespeicherten Informationen sowie die verwendeten
Quellen zur Erhebung.

Ich weise darauf hin, dass ich Sie dazu bereits vor über einem Jahr in
meinem Schreiben vom 2015-03-10 und erneut am 2015-04-20 (sic) aufgefordert
habe.

Bitte schicken Sie mir keine weiteren „Festsetzungsbescheide“, solange
die Widersprüche nicht bearbeitet und Ihre Ansprüche gerichtlich geprüft
wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln

Schreiben an die datenschutzbeauftragte Stelle

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- Datenschutzbeauftragte(r) -
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

                                                               Köln, 2016-08-01

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 2015-03-10 und erneut am 2015-04-20 (sic) habe ich Ihre
Organisation mit Bezug auf Ihr Zeichen „Beitragsnummer 592 660 767“
aufgefordert, mir einen „vollständigen Abzug aller bei Ihnen über mich
gespeicherten Informationen sowie die verwendeten Quellen zur
Erhebung“ zu schicken.

Der Aufforderung ist Ihre Organisation trotz der Erinnerung nicht nachgekommen.

Bitte prüfen Sie den Sachverhalt und sorgen Sie dafür, dass Ihre
Organisation der Aufforderung nachkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln

Aktueller Status (Stand 2022-08-05)

Bis heute habe ich den mehrfach angeforderten vollständigen Abzug aller beim Beitragsservice über mich gespeicherten Informationen nicht erhalten.

Die angeregte gerichtliche Prüfung ist allerdings auch nicht erfolgt und ich werde nicht mehr mit vermeintlichen Festsetzungsbescheiden belästigt. Solange das so bleibt gehe ich optimistisch davon aus, dass meine Rechtsauffassung korrekt ist und ich nicht zahlungspflichtig bin.

Kurz zusammengefasste Rechtsansicht

Ich brauche keinen Jesus Christus
und keine Märchenreligion,
brauch keinerlei Gebrauchsanleitung
und keine Mördertradition.

Brauch keinen Allah, Buddha, und Jehova,
und ich brauch nichts was Ängste schürt,
was mir droht mit Hölle und Verdammnis,
nur damit man ein Jammerleben führt.

Wizo – Chezus

Ich habe vielleicht keinen Gott zum Anbeten aber natürlich ein weltanschauliches Bekenntnis und laut Grundgesetz Artikel 4 sind nach meiner Rechtsauffassung religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse gleich gestellt:

  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

[Foto: Diverse Grundgesetze nebeneinander]

Ein allgemeines Gesetz das vorschreibt, wie in Deutschland Betriebsstätten gottesdienstlichen Zwecken gewidmet werden müssen, wer das darf oder wie und wie oft dann tatsächlich ein Gottesdienst abzuhalten ist um die Widmung aufrecht zu erhalten habe ich nicht gefunden und gehe daher davon aus, dass das in Zweifelsfällen durch ein Gericht entschieden werden muss, das dann halt das Grundgesetz auslegt.

Als bekennender Emacs-Nutzer glaube ich natürlich an die Existenz von Richard Stallman alias Saint IGNUcius und sehe ihn als eine Art Prophet für Software-Freiheit an.

Mit dem Bekenntnis der Church of Emacs (There is no system but GNU, and Linux is one of its kernels.) kann ich als ElectroBSD-Nutzer zwar nicht ganz so viel anfangen und setze GNU/Linux persönlich nur ein, wenn der Einsatz von ElectroBSD oder einem Domain-spezifischen Betriebssystem wie zum Beispiel Rockbox nicht möglich ist, aber in Teilen abweichende Ansichten sollen ja auch in anderen Kirchen vorkommen.

Ich glaube außerdem an die im Grundgesetz definierten Grundrechte, habe stets mehrere Grundgesetze in unterschiedlichen Fassungen vorrätig und verbreite regelmäßig und seit mehreren Jahren Grundgesetze auf Info-Ständen und anderen Veranstaltungen. Eine Art Bibel deren Verbreitung mir am Herzen liegt habe ich also auch. Um die ganzen ElectroBSD-Nutzer zu indoktrinieren sind die Grundrechte dort als Fortune-Datei enthalten und per Default-.profile bekommt man nach der Anmeldung ein Grundrecht oder zumindest einen Teil davon angezeigt.

Datenintegrität ist mir auch wichtig und ich glaube deshalb an das Dateisystem ZFS und regelmäßige Backups. Während viele Muslime fünfmal täglich beten erzeuge ich täglich in der Regel mehr als fünf ZFS-Snapshots mit zogftw und transferiere sie regelmäßig auf externe Datenträger. Gelegentlich halte ich zu dem Thema auch Predigen, die ich natürlich in meiner Betriebsstätte vorbereite und einübe.