www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2014/10/13/kundgebung-gegen-polizei-operation-mos-maiorum.html
Am 2014-10-13 fand von etwa 12:00 bis 14:00 Uhr vor dem Kölner Hauptbahnhof eine
Kundgebung gegen die Polizei-Operation Mos Maiorum
statt.
Der Polizei-Leiter fiel negativ mit der Ansicht auf, den Ort der Kundgebung vorgeben zu dürfen. Der von der Versammlung gewählte Ort war nach seinem Dafürhalten zu nah am Bahnhofs-Eingang und sollte an das andere Ende des Bahnhofsvorplatz verschoben werden.
Der unverbindliche Wunsch der Polizei wurde über den Versammlungsleiter der Versammlung mitgeteilt, der Ort der Kundgebung wurde nicht verändert.
Wegen ein paar anderen Details werde ich die Kölner Polizei noch um eine Stellungnahme beten.
Die Anfrage wurde am 30.10. beantwortet:
1) Wann ging die Anmeldung der Kundgebung bei der Polizei Köln ein? Die Versammlung wurde am 10.10.2014 angemeldet. 2) Wann wurde der Eingang der Anmeldung bestätigt? Die Bestätigung der Anmeldung erfolgte am 13.10.2014 3) Welche polizeilichen Auflagen gab es und wann wurden diese der anmeldenden Person wie mitgeteilt? Es wurde die Auflage erteilt, dass die Benutzung von Lautsprechern nur bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen zugelassen ist. Diese Auflage wurde der anmeldenden Person mit der Anmeldebestätigung per Email mitgeteilt. 4) Wurden die Auflagen aus Sicht der Polizei eingehalten? Nach meinem Kenntnisstand ist gegen diese Auflage nicht verstoßen worden. 5) Trifft es zu, dass der Versammlungsleiter von einem der Polizisten, mutmaßlich dem Einsatz-Leiter, in Abwesenheit als "Arschloch" bezeichnet wurde? Nein 6) Trifft es zu, dass der leitende Polizist auch an der Leitung des Polizei-Einsatzes bei der Demo am 12.4. gegen Massenüberwachung (AZ 29.05.09-1021/14) beteiligt war? Nein
Sachdienliche Hinweise zur Widerlegung der Antwort 5 nehme ich gerne per Mail entgegen.
Die in Köln übliche Auflage zur Lautsprecher-Nutzung halte ich nach wie vor für rechtswidrig, möglicherweise gibt es dazu bald ein Urteil aus Hannover (dort werden allerdings von der Polizei mindestens 50 Personen verlangt). Update 2014-12-16: Die Klage war erfolgreich.
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