www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2014/05/01/polizei-fotografie-bei-demo-fuer-die-freiheit-der-frau.html
für die Freiheit der Frau
Nach der Polizei-Beobachtung am Frauenkampftag
habe ich mich bei der
Kölner Polizei nach dem Kamera-Einsatz erkundigt:
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: poststelle.koeln@polizei.nrw.de Subject: Polizeiliche Video-Überwachung bei Demonstration "für die Freiheit der Frau"? Date: Sat, 8 Mar 2014 17:24:37 +0100 Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorfeld der heutigen Demonstration "für die Freiheit der Frau" am Wiener Platz hatte ich den Eindruck, dass die Auftaktskundgebung kurzzeitig durch einen Polizisten von einem stehenden Polizei-Motorrad aus mit einer Mobiltelefon-Kamera aufgezeichnet wurde. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dies bestätigen können. Wie ich Ihnen in der Vergangenheit bereits mehrfach mitgeteilt habe, darf die Polizei laut VersG § 12a "Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Derartige Anhaltspunkte waren für mich (wie üblich) nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Frankfurter Str. 68 51065 Köln
Die Antwort liegt seit einiger Zeit vor. Laut Polizei hat der Polizist nur
Bilder von ebenfalls eingesetzten Kollegen
für seinen Privatgebrauch
angefertigt:
Dass der aus meiner Sicht rechtswidrige Kamera-Einsatz nicht mit dienstlichem Auftrag erfolgte
glaube ich gern, die Entfernung zur Versammlung würde ich jedoch anders einschätzen und
auch dass eine Individualisierung von Versammlungsteilnehmern nicht möglich war
,
halte ich für eher unwahrscheinlich.
Dass Beamtinnen und Beamten, die bei Versammlungen eingesetzt werden ... mit der
Bestimmung des § 12a VersammlG vertraut
sind, kann ich nicht ausschließen,
zumindest bei der Beachtung des Paragraphen kommt es in Köln aber leider
häufig zu Unregelmäßigkeiten.
Die Versammlungsrecht-Nachschulung des betroffenen Beamten
habe ich
wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Die Foto können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.