www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2014/03/19/start-der-karawane-vor-dem-verfassungschutz.html
Karawane gegen Einkesselung und Repressionenvor dem
Verfassungsschutz
Am 18.3. startete die von der Anatolischen Föderation ausgehende
Karawane
gegen Einkesselung und Repressionen
mit einer Kundgebung vor dem Bundesamt für Verfassungschutz
in Köln-Chorweiler.
Ich war nicht nur zur Polizei-Beobachtung dort, sondern auch um auf unsere Demo gegen Massenüberwachung am 12.4. in Köln aufmerksam zu machen.
Ich habe viele nette Menschen und zwei fantasievolle Polizisten kennengelernt.
Der aus meiner Sicht ebenfalls teilweise rechtswidrigen Video-Überwachung durch den
Verfassungschutz
werde ich einen eigenen Artikel widmen.
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: poststelle.koeln@polizei.nrw.de Subject: Beschwerde über Polizei-Verhalten bei Versammlung vor dem "Verfassungsschutz" am 2014-03-18 Date: Tue, 18 Mar 2014 15:19:46 +0100 Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen spätestens seit der Aufnahme meiner personenbezogener Daten bekannt ist, habe ich heute u.a. als Polizei-Beobachter an der Versammlung vor dem "Verfassungsschutz" in Chorweiler teilgenommen. Zwei Kölner Polizisten, die Herren M und K, haben sich dabei leider völlig daneben benommen und auch in meine Grundrechte wurde aus meiner Sicht rechtswidrig eingegriffen. Ich habe mich dem Versammlungsort vom Bahnhof Chorweiler aus genähert und bin dabei, ohne es erkennen und vermeiden zu können, in das Blickfeld einer polizeilichen Fahrzeugkamera geraten. Das Fahrzeug (Kennzeichen NRW 5-7228) war dabei so geparkt, dass die Kamera den Weg vom Bahnhof zum Versammlungsort gut abdecken konnte. Eine versehentliche Fahrzeug-Ausrichtung erscheint mir unwahrscheinlich. Das Objektiv der Kamera war nicht verdeckt, unabhängig davon, ob die Kamera auch aufgenommen hat (bzw. die Polizei die Aufnahme bestätigt), sehe ich hier einen offensichtlichen Verstoß gegen VersG § 12a, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), sowie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG). In der Vergangenheit habe ich Sie bereits mehrfach aufgefordert, auf Versammlungen gerichtete Kamera-Objektive sichtbar abzudecken, wenn keine Aufnahme beabsichtigt ist und Ihnen das Abschwenken der Kamera zu aufwendig erscheint. Am liebsten wäre es mir natürlich weiterhin, wenn Sie erst dann Kameras auf Versammlungen richten würden, wenn auch die Bedingungen für eine Aufnahme vorliegen. Rechtswidriger Einsatz von Polizei-Kameras auf Versammlungen ist für mich keine Überraschung mehr, sondern kommt in Köln leider regelmäßig vor. Neu war aber bei der heutigen Versammlung für mich, dass meine Personalien aufgenommen wurden und dies auf Rückfrage mit dem frei erfundenen Vorwurf begründet wurde, "man" hätte mich beim Anbringen eines Aufklebers mit der Aufschrift "Freiheit für alle politischen Gefangenen" beobachtet. Der Vorwurf kam von Herrn M, der auch meine Personalien aufgenommen hat, Herr K stand direkt daneben. Trotz mehrfacher Rückfragen wollte sich Herr K nicht dazu äußern, ob er sich den Unterstellungen von Herrn M anschließt, Herr M sprach aber von mehreren "Zeugen" und Herr K hat der Vereinnahmung nicht widersprochen. Auf meine Frage an Herrn M, ob er mir eine Ordnungswidrigkeit unterstellen würde, oder vielleicht sogar eine Straftat, wurde mir gesagt, dies würde der "Verfassungsschutz" entscheiden, der den "Fall" bearbeiten würde. Im Verlauf des weiteren Gesprächs stellte sich heraus, dass Herr M den "Staatsschutz" meinte, ganz sicher bin ich mir da aber nicht. Bitte teilen Sie mir mit, was genau Sie mir vorwerfen und an wen Sie meine personenbezogenen Daten weiter gegeben haben oder dies noch vorhaben. Außerdem bitte ich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Aufnahme, Weitergabe und Verarbeitung der Daten. Aus meiner Sicht ist der Inhalt des Aufklebers strafrechtlich unbedenklich, aber da ich den Aufkleber nicht geklebt habe und folglich auch nicht dabei gesehen werden konnte, ist das an dieser Stelle völlig irrelevant. Bis zur hoffentlich zeitnah erfolgenden gerichtlichen Klärung bitte ich darum, dass die Herren M und K nicht auf Versammlungen eingesetzt werden, bei denen der Polizei bekannt ist, dass ich an der Leitung oder Organisation beteiligt bin. Sollten Sie keine gerichtliche Klärung anstreben, löschen Sie bitte umgehend die aufgenommen Daten und bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Frankfurter Str. 68 51065 Köln -- Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK? Unterstützen Sie die kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/
Vermutlich wird M seine Geschichte nicht vor einem Richter wiederholen wollen und vielleicht ging es ihm auch von Anfang an nur um die Identitätsfestellung, aber ich lasse mich natürlich gerne überraschen. Ihre Polizei Köln - professionell, bürgerorientiert, rechtsstaatlich.
From: [...] To: <fk@fabiankeil.de> Subject: Ihre Beschwerde bei der Polizei Köln vom 19.03.2014 Date: Thu, 20 Mar 2014 08:52:49 +0100 Polizeipräsidium Köln Köln, 20.03.2014 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-B 2010/2014 Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 19.03.2014 Sehr geehrter Herr Keil, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Beschwerde, die der Behördenleitung vorgelegen hat. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ohne Kenntnis weiterer Einzelheiten eine Stellungnahme nicht möglich ist. Mit der Beantwortung Ihres Schreibens wurde die zuständige Dienststelle beauftragt. Von dort erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [...] <http://www.polizei-nrw.de/koeln/index.html> Polizeipräsidium Köln ZA 28 - Beschwerdemanagement - Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Tel.: ++49 (0) 221/229 - 3983 Fax: ++49 (0) 221/229 - 243983
Die Foto können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.
Der Staatsschutz
war wohl doch nicht interessiert, statt dessen ermittelt jetzt die Kriminalpolizei:
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: kk54.koeln@polizei.nrw.de Subject: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7 Date: Mon, 31 Mar 2014 13:15:01 +0200 Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter vom 2014-03-26. Zeit und besonders der Ort passen mir leider nicht, aber sachdienliche Hinweise von mir liegen der Polizei Köln bereits in Form der Beschwerde 13.05.01-B 2010/2014 vor. Sollten Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich bitte wissen. In der Zwischenzeit könnten Sie vielleicht schon mal Ihre "Zeugen" auf §§ 153 - 163 StGB aufmerksam machen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Frankfurter Str. 68 51065 Köln -- Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK? Unterstützen Sie die kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/
Vorgangsan die Kölner Staatsanwaltschaft
From: ... To: <fk@fabiankeil.de> Subject: AW: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7 Date: Mon, 31 Mar 2014 14:26:15 +0200 [Kommentar:] Sehr geehrter Herr Keil, danke für die Information. Sie sind nicht verpflichtet, hier eine Aussage zu machen, könnten sich anwaltlich vertreten lassen, eigene Beweise beantragen und ansonsten auch einfach schweigen zur Sache. Gleichwohl frage ich mich, ob Sie keine Aussage machen wollen oder ob Sie lediglich einen anderen Termin benötigen. Sie können jederzeit mit mir während der Bürozeiten eine Terminänderung vereinbaren! Sollte ich von Ihnen in den nächsten Tagen nichts hören, werde ich den Vorgang der StA Köln übersenden. (Kleine Anmerkung zu Ihrem Belehrungsauftrag: Ihre Bewerbung als Ausbilder in Sachen Strafprozessrecht bitte ich ggf. unter Beifügung von entsprechenden Bewerbungsunterlagen zu übersenden.) :-) Mit freundlichen Grüßen [...]
Zur Bewerbung bin ich noch nicht gekommen ...
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: ... Subject: Re: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7 Date: Mon, 31 Mar 2014 17:32:06 +0200 Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Aussage lehne ich nicht grundsätzlich ab, würde dafür aber ungern auf eigenen Kosten bis nach Köln-Chorweiler fahren und habe voraussichtlich bis zum 14.04. wegen aus meiner Sicht wichtigeren Dingen keine Zeit: http://cologne.stopwatchingus.info/demo-12-april.html (Geheim-Tipp: Es soll eine Rede von den Kritischen Polizisten geben!) Mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Köln könnte ich leben, komme aber nach der Demo auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Polizeidirektion Köln-Mülheim, die ich ohne großen Aufwand erreichen kann. Soweit für mich moralisch vertretbar, beantworte ich weitere Fragen auch gerne schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil -- Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK? Unterstützen Sie die kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/
From: ... To: <fk@fabiankeil.de> Subject: AW: McAfee GroupShield - S00PAAAEX03 - Warnung Date: Tue, 1 Apr 2014 07:37:46 +0200 Ihre Anlagen sind hier nicht zu sehen, da sie aus Sicherheitsgründen geblockt sind. Bitte übersenden Sie per normaler Post oder bringen Sie die Informationen hier nach Terminabsprache vorbei. Mit freundlichen Grüßen [...]
Verfahrenwurde abgegeben
From: ... To: "Fabian Keil" <fk@fabiankeil.de> Subject: AW: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7 Date: Tue, 1 Apr 2014 07:39:40 +0200 Sehr geehrter Herr Keil, über die Aufgabenwahrnehmung entscheiden nicht die Tatverdächtigen sondern der Geschäftsverteilungsplan. Sie können sich jederzeit an einen Anwalt wenden, der Sie vertritt. Ich gebe das Verfahren nunmehr ab an die StA Köln und gehe davon aus, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um sich der Mühsahl von 5 km Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu 2,50 Euro nicht unterziehen zu müssen. Künftigen Schriftverkehr bitte ich im übrigen per normaler Post abzuwickeln. Mit freundlichen Grüßen [...]
Natürlich kostet eine einfache Fahrt von Köln-Mülheim nach Köln-Chorweiler nicht 2,50 Euro, sondern 2,70 Euro, irgendwie muss die rechtswidrige Massenüberwachung der KVB AG schließlich finanziert werden. Ich gehe nicht davon aus, dass mich die Polizei anschließend auf eigene Kosten nach Hause fahren würde und dort bleiben wollte ich auch nicht.
Zu den unnötigen Kosten käme die Möglichkeit, dass mir die meines Wissens nicht beurlaubten Polizisten M und H beim erneuten Betreten der inoffiziellen polizeilichen Gefahrenzone Köln-Chorweiler weitere Verfahren anhängen könnten. In anderen Teilen Kölns ist mir das noch nie passiert, obwohl ich dort deutlich häufiger Polizei-Kontakt habe.
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: ... Subject: Re: McAfee GroupShield - S00PAAAEX03 - Warnung Date: Tue, 1 Apr 2014 16:23:02 +0200 ... wrote: > Ihre Anlagen sind hier nicht zu sehen, da sie aus Sicherheitsgründen geblockt sind. Sehr geehrter Herr ..., ich danke für den Hinweis. Bei den "Anlagen" handelte es sich um elektronische Signaturen, von denen keine Gefahr ausgeht. Diese zu "blocken" erscheint mir rechtlich fragwürdig, dafür mache ich aber natürlich nicht Sie persönlich verantwortlich. Eine IFG-Anfrage nach weiteren Details dazu läuft: https://fragdenstaat.de/anfrage/it-standard-der-polizei-koln-bzw-nrw/ Bei dieser E-Mail lasse ich die OpenPGP-Signatur ausnahmsweise mal weg, die Integrität des Inhalts kann folglich nicht mehr geprüft werden, aber zumindest die "Beanstandung" durch den "McAfee GroupShield" sollte ausbleiben. Vielen Dank für die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Köln, ich bin gespannt, wie es weiter geht. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil
Wegen den verbesserten Nutzungsbedingungen habe ich meinen fragdenstaat.de-Zugang gekündigt, Stand (2015-05-15) der obigen Anfrage ist, dass die Polizei Köln mich an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste verwiesen hat, von da ist noch keine Antwort gekommen.
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de> To: Polizei Köln <poststelle.koeln@polizei.nrw.de> Subject: Beschwerde 13.05.01-B 2010/2014 Date: Thu, 17 Apr 2014 18:08:22 +0200 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde 13.05.01-B 2010/2014 vom 2014-03-18 wurde mit Ihrem Schreiben vom 2014-03-27 (kein Aktenzeichen) nur teilweise beantwortet. Weder teilen Sie mir mit, ob und auf welcher Rechtsgrundlage meine personenbezogenen Daten an den "Verfassungsschutz" weiter gegeben wurden, noch machen Sie die angeblich erfolgte "Prüfung der einschlägigen Rechtsgrundlage" für mich nachvollziehbar. Durch das Richten einer Polizei-Kamera auf Versammlungsteilnehmer wird, wie bereits in der ursprünglichen Beschwerde ausgeführt, in mehrere Grundrechte eingegriffen, ohne gesetzliche Legitimation ist es also grundrechtswidrig. Laut Ihrem Schreiben wurden mit der Kamera am 2014-03-18 keine Aufnahmen gemacht, bitte teilen Sie mir also mit, welcher Paragraph im Versammlungsgesetz Ihrer Auffassung nach den Grundrechtseingriff rechtfertigt. VersG § 12a kommt offensichtlich nicht in Betracht, da er sich nur auf aufnehmende Kameras bezieht. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Frankfurter Str 68 51065 Köln -- Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK? Unterstützen Sie die Kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/
In Übereinstimmung mit der Prophezeihung wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Köln eingestellt.