www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2013/12/17/deutschland-sucht-den-datenschuetzer-casting.html
Wie mittlerweile bekannt sein sollte ist die CDU bei der Suche nach einer glaubwürdigen Nachbesetzung für das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragen völlig überraschend gescheitert und überlegt deshalb, auf die Brandenburger Politikerin Andrea Voßhoff zurück zu greifen.
Um auf die drohende Schutzlücke beim Thema Datenschutz hinzuweisen, sowie die so genannte Volkspartei bei der Erweiterung der Kandidatenliste zu unterstützen, fand am 16.12. in Köln das DSDDS-Casting statt. Zitat aus dem Aufruf zur Beteiligung:
Gerade im Zuge der Enthüllungen Edward Snowdens ist wieder augenfällig geworden,
wie wichtig eine kompetente und möglichst unabhängige Besetzung des Amtes des
Bundesdatenschutzbeauftragten ist. #StopWatchingUs Köln ist überzeugt, dass sich
hierfür profiliertere [Kandidatinnen und Kandidaten] finden lassen als Frau Voßhoff,
und möchte mit der Aktion am Montag das Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung
dieser anstehenden Personalentscheidung schärfen.
Leider nahm Titelverteidigerin Frau Voßhoff selbst nicht an der Veranstaltung teil und verpasste somit die Gelegenheit, sich für ihr bedenkliches Abstimmungsverhalten in der Vergangeheit zu rechtfertigen bzw. sich davon zu distanzieren und Besserung zu geloben.
Erfreulicherweise erfüllte sich sich aber sowieso schnell die Prophezeiung, dass geeignetere Personen für das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verfügung stehen. Fürsprecher für die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz oder die Internet-Zensur wurden beim Casting nicht angetroffen.
Im Gegensatz zu Frau Voßhoff hat keine der gecasteten Personen in der Vergangenheit für verfassungswidrige Gesetze gestimmt. Ein durchaus wichtiges Kriterium, das die CDU leider mal wieder beim Posten-Geschacher ignoriert zu haben scheint.
Aufgrund des brisanten Themas und der guten Platzierung am Kölner Dom war die nach Auffassung
der Kölner Polizei für die Zulassung von Lautsprechern und Megafonen
notwendige Teilnehmeranzahl von grob überschlagen mindestens zwanzig
Personen schnell erreicht, so dass diese fragwürdige Auflage nicht gerichtlich
geprüft werden musste.
Die Fotos können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich hiermit alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.