www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2005/11/29/gvu-gepetzt.html
An der chinesischen Front gibt es keine Bewegung: PayPal hat sich nach der Bestätigung meiner Meldung noch nicht wieder gerührt. In der Zwischenzeit verkauft mein Geschäftsfreund weiterhin nicht ganz originale Medien über eBay.
Zu meiner Unterhaltung beschloss ich daher, auch noch die Gesellschaft zur Verbreitung von Urheberrechts-Fehlinterpretationen – die sich selbst lieber Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. nennt – ins Spiel zu bringen.
Urheberrechts-Fehlinterpretationen
ist noch geschmeichelt, der Begriff Lügen
trifft es eher,
nur passt er nicht in die Abkürzung GVU
.
Über die üblichen UrhG-Fehlinterpretationen gehen die GVU-Märchen weit hinaus. Im aktuellen Videotheken-Magazin Showtime lässt die GVU zum Beispiel verbreiten:
Dass das Kopieren von Filmen und Spielen illegal ist und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet wird, weiß in Deutschland mittlerweile jedes Kind.
Richtig gelesen, die GVU macht keine Einschränkungen, damit ist der ganze Satz Unsinn.
Zum privaten Gebrauch dürfen selbst geliehene oder gemietete Filme weitherhin kopiert werden. Für Spiele gibt es noch immer die Sicherungskopie, für die man natürlich Eigentümer der Vorlage oder ein vom Vorlagen-Eigentümer Beauftragter sein muss.
Weiterhin ist von Raubkopien
und illegalen Kopien
die Rede,
Raubkopie ist ein Propaganda-Begriff,
auch illegale Kopien
gibt es nicht. Gemeint sind im Artikel
rechtswidrig angefertigte Kopien.
Auf der GVU-Website gibt es weiteren Unsinn, viele Berichte sind leider PDF-verschlüsselt.
Ich hatte keine Lust auf eBays Textbausteine und da die GVU offensichtlich nichts sinnvolles mit ihrer Zeit anzufangen weiß, habe ich diese undankbare Aufgabe weiter delegiert. Im Streit zwischen GVU und eBay kann es nur Gewinner geben.
Auf der Petz-Seite bittet die GVU nur
um alle Hinweise über Raubkopien und
Piraterie
. Mit Räubern habe ich nichts zu tun, Piraten kenne ich nur einen und den verpetze ich nicht.
Da die GVU
Urheberrechtsverletzungen
im Namen tragen möchte, habe ich es trotzdem mit der Meldung einer
solchen versucht.
Das war vor fünf Tagen, bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten. Ich werde bei eBay monatlich vorbei schauen, mal sehen, ob und wann sich die GVU gegen eBays Textbausteine durchsetzt und mein chinesischer Geschäftsfreund seinen Benutzernamen wechseln muss.